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Rechtsanwältin Frau Hertneck: Betreuung und Freiheitsentziehende Maßnahmen, auch für jüngere Kinder

Im Vortrag geht es um die Darstellung der Möglichkeiten rechtlicher Vertretung von Menschen mit Behinderungen und die Änderungen im Betreuungsrecht seit 01.01.2023.

Wenn Menschen mit Behinderung auf dem Weg der Volljährigkeit sind, stellt sich die Frage, ob eine Generalvollmacht ausreicht, wenn der Mensch geschäftsfähig ist, oder ob man eine Betreuung beantragen muss.

Menschen unter einer Betreuung haben seit 2023 weit mehr Mitspracherecht als bisher und dies muss der/die BetreuerIn wissen und beachten. Die Antragsdauser ist ebenfalls sehr genau rechtlich geregelt und sollte in Betracht gezogen werden, so dass man nicht plötzlich vor Problemen steht, wenn der 18. Geburtstag da ist.

In diesem Zusammenhang sollten Eltern oder andere Angehörige auch Bescheid darüber wissen, was man unter freiheitsentziehenden Maßnahmen versteht und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, freiheitsentziehende Maßnahmen vorzunehmen.

Ein Vortrag, der sicher auch für Eltern mit jüngeren Kindern interessant ist.

  • Beginn:
    14.05.2024 - 19:30 Uhr
  • Ende:
    14.05.2024 - 21:00 Uhr
  • Veranstaltungsort:
    Online
  • Kosten:

    kostenfrei für Mitglieder

  • Max. Teilnehmer:
    30
  • Freie Plätze:
    14